Der Verein „Augen auf e.V.“ informiert:

Stoppt den Flächenfraß!

Ca. alle 10 Jahre werden seit den 70iger Jahren neue Gewerbe – Industrieflächen in der Stadt Freudenberg gesucht und gefunden.

Kein vernünftig denkender Mensch wird bestreiten, dass unsere Kommunen auf die Einnahmen von Gewerbesteuern angewiesen sind, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Um das zu erreichen, braucht es auch die Bereitstellung von Gewerbeflächen.

Um jeden Preis?  Wir sagen NEIN!!!

Der Verein Augen auf e.V. mit Unterstützung von BUND Kreis-Siegen Wittgenstein und BUND Altenkirchen positionieren sich aus folgenden Gründen GEGEN weitere Gewerbe – Industriegebiete besonders auf dem Ischeroth.

Wir sehen uns in unserer Befürchtung bestätigt, dass der Flächenfraß, d.h. eine immer gravierendere Inanspruchnahme intakter und oft genug schützenswerter Natur, ungehindert weiter geht.

Obwohl die Bundesregierung bestrebt ist, den Flächenverbrauch von bis zu 60 Hektar pro Tag (etwa 80 Fußballfelder) auf 30 Hektar (erst bis 2020, dann verlängert auf 2030) zu minimieren. In NRW sind es täglich 10ha die auf 5ha bis 2020 reduziert werden sollen. Von diesem Ziel sind wir noch weit entfernt.

Nach unserer Einschätzung fehlen hier häufig Augenmaß, Sachverstand und Verantwortung.

Geradezu typisch ist bei Diskussionen um Gewerbegebiete – nicht nur in Freudenberg- , dass die Befürworter in der Regel keine fundierten und seriösen Untersuchungen darüber vorlegen können, wie viele Arbeitsplätze und Gewerbeflächen man in Zukunft wirklich benötigt.

Häufig wird der Eindruck erweckt, als würden neue Gewerbeflächen automatisch auch entsprechend viele Arbeitsplätze und Gewerbesteuern für eine Kommune bedeuten. Hier wären konkrete Nachweise zu fordern und offenzulegen.

Wer sich nach neu erschlossenen Gewerbegebieten umschaut, wird feststellen, dass es sich bei den angesiedelten Betrieben häufig um Betriebsverlagerungen und/ oder -erweiterungen handelt, wobei dann eher selten neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Ein uneingeschränkter Flächenverbrauch im Bau- und Gewerbebereich ist sowohl ökonomisch, als auch ökologisch nicht mehr nachvollziehbar und auf Grund der nachweisbaren negativen Auswirkungen und Schäden auch unverantwortlich (Stichworte u.a.: Versiegelung, verbunden mit der unwiederbringlichen Vernichtung von natürlichen Bodenstrukturen und entsprechenden  Bodenlebewesen, somit gravierende Eingriffe in die Biodiversität, Schäden durch Emissionen auf verschiedenen Ebenen, unwiederbringlicher Verlust von lebenswichtiger Natur und damit Verlust von Lebensqualität bis in die nächsten Generationen hinein vollzogen…). Er ist auch oft genug Folge eines unangemessenen Konkurrenzdenkens und-kampfes unter Kommunen und sogar Bundesländern.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) publiziert:

„Es ist die Aufgabe der Kommunen, die Wohn-und Lebensqualität ihrer Bürger zu erhalten, die Robustheit der Siedlungsstrukturen langfristig zu sichern und eine wirtschaftlich tragfähige Versorgung mit Infrastruktur bereit zu stellen“.

Dies erfordert, angesichts der durch die demografische Entwicklung beschränkten Wachstumserwartungen und der ökologischen und klimatischen Belastungen durch die Zersiedelung von Landschaft – und Naturräumen die Sicherung kompakter Siedlungsstrukturen und einen sparsamen Umgang mit der Ressource Boden.

Das Flächensparen muss für Städte und Gemeinden das übergeordnete Ziel sein und die Sicherung und Aufwertung des Siedlungsbestandes Vorrang vor der weiteren Ausdehnung des Siedlungsraumes haben.

Für eine solche Umorientierung auf Bestandssicherung und Bestandsaufwertung spricht auch die wachsende Attraktivität zentraler und integrierter Standorte für Wohnen und Gewerbe, Städte und Gemeinden können sich zukünftig weniger durch die Entwicklung neuer Baugebiete profilieren.

Um in der interkommunalen Konkurrenz um Einwohner und Arbeitsplätze mithalten zu wollen, müssen sie für eine hohe Gestaltungs- und Ausstattungsqualität von Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete sorgen. Sie sollten folglich konsequent ihre Planungshoheit zum Flächensparen und zur Innenentwicklung nutzen.

Die Innenentwicklung sei künftig besonders im Hinblick auf eine ältere Bevölkerung wichtig. Es ist nötig in Zentrumsnähe komfortablen, ökologischen, seniorengerechten Wohnraum zu schaffen und die Teilnahme an Kultur und Infrastruktur zu steigern. Viele Ältere können damit im Gegenzug zu groß gewordene, Häuser „im Grünen“ für junge Familien freigeben. Zuletzt lässt sich auch das Grundgesetz unseres Landes heranziehen: In Artikel20a heißt es:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Ja zu Mensch und Natur – NEIN zu neuen Gewerbegebieten.

Der Regionalplanentwurf für neue Siedlungsflächen und Gewerbe – bzw. Industriegebiete u.a. für die Stadt Freudenberg ist aufgestellt. Alle Bürger und Bürgerinnen die für den Erhalt unserer schönen Heimat sind, bittet der Verein Augen auf e.V. jetzt zu handeln.

Bis zum 30.06.2021 können Bedenken und Einwende auf dem Postweg an Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Seibertzstraße 2, 59821 Arnsberg

•per Fax an 02931/82-2520

•per E-Mail an das Postfach beteiligung-mk-oe-si@bra.nrw.de

gesendet werden.

Einzusehen ist der Regionalplanentwurf zum Beteiligungsverfahren unter dem Link:

www.bra.nrw.de/3830311.

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